Motorradunfälle
Mit dem warmen Wetter sieht man Sie wieder öfters - die Motorradfahrer. Leider passieren im Frühling sehr oft Zweiradunfälle, die nicht immer ohne Folgen bleiben. Kommen Sie zu solch einer Unfallstelle ist auf jeden Fall sofort abzusichern.
Grundsätzlich gilt bei einem Unfall: Der Sturzhelm muss abgenommen werden,
denn bei Erbrechen besteht Erstickungsgefahr !
Ist der Fahrer ansprechbar, seien Sie ihm dabei behilflich.
Ist der Verunfallte ohne Bewusstsein, so muss der Helm zur Kontrolle der
Atem - und Kreislaufzeichen abgenommen werden.
Die Abnahme wird am besten von zwei Ersthelfern durchgeführt, während der Verletzte am Rücken liegt.
 Helmabnahme durch zwei Ersthelfer:
Ein Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes, erfasst seitlich mit beiden Händen den Helm und richtet den Kopf des Patienten unter leichten Zug gerade. Der zweite Helfer kniet seitlich neben dem Kopf des Verunglückten, klappt das Visier hoch, entfernt ( falls vorhanden ) die Brille und öffnet danach den Kinnriemen. Während der Helmabnahme fixiert der zweite Helfer den Kopf. Dazu greift er mit einer Hand unter den Nacken, mit der anderen umfasst er das Kinn des Verunfallten. Der erste Helfer, der oberhalb des Kopfes kniet, kippt den Helm nach hinten, bis die Nase unter dem Kinnbügel sichtbar wird, zieht den Helm vorsichtig ab und legt ihn beiseite. Dann übernimmt der erste Helfer die Stabilisierung des Kopfes und legt ihn unter Zug vorsichtig ab.
Nun beginnen Sie mit der Notfalldiagnose und leiten sie alle notwendigen lebensrettenden Sofortmaßnahmen ein.
Erst jetzt erfolgt der Notruf 144 um die Rettung zu verständigen !
Eine sachgemäße Abnahme des Sturzhelms erlernen Sie mit praktischem Training in einem Erste Hilfe Kurs!
Information und Anmeldung unter 07672/28144 - 23 ( Frau Prammer )
Ihr Rot Kreuz Lehrbeauftragter Christian Roither
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